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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch den Abschluss des Vertrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen an.

1. Anerkennung

Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes an. Diese werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, die aktuellen Preise vorliegen zu haben.

2. Abnahmeprotokoll/Leistungsberichte

Grundlage für die Rechnungslegung ist der dem Auftraggeber oder dem von ihm benannten Bevollmächtigten zur Unterzeichnung vorgelegte Leistungsbericht.Mündliche Absprachen mit Angestellten der Firma SACHSEN-SÄGE GmbH gelten als unverbindlich; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen Firmenleitung.

3. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte.Alle Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, die Firma SACHSEN-SÄGE GmbH weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung oder leistet der Kunde nicht innerhalb des vertraglich anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs.2 Ziff. 1 bzw. 2 BGB ohne weiterer Mahnung in Verzug; Ereignis i.d.S. ist der Zugang der Rechnung.Dies hat zur Folge, dass gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet werden. Die Firma SACHSEN-SÄGE GmbH behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor. Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftraggeber einen rechtskräftigen Titel oder eine von uns unbestrittene Forderung gegen uns hat. Eine Aufrechnung ist auch mit entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftraggeber aus früheren oder anderen Geschäften als dem vorliegenden zurückbehält.Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Die weitere Ausführung des Auftrages ist in diesem Fall von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses durch den Auftraggeber abhängig.

4. Angabe der Bohrpunkte und Sägeschnitte

Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Der Auftraggeber haftet dafür, dass alle erforderlichen, behördlichen Genehmigungen für die in Auftrag gegebenen Arbeiten vorliegen. Gebühren und Kosten behördlicher Aufwendungen oder entstanden durch behördliche Auflagen oder sonstige behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

5. Gestellung von Wasser und Strom

Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie in maximal 60 m Entfernung von der Arbeitsstelle für uns als Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten:

Wasserdruck: 1 bar an der Arbeitsstelle
Elektrische Energie: 230 V / 16 A und 380 V / 16 A bzw. 380 V / 32 A

Kann Wasser und Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dieses rechtzeitig vor Auftragserteilung mitzuteilen.

6. Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten

Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit dem Geschäftsführer der Firma SACHSEN-SÄGE GmbH unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Kann die Firma SACHSEN-SÄGE GmbH durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet.Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Angaben der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten. In jedem Fall ist der entstandene Verzögerungsschaden zu erstatten.

7. Baustellenverkehr

Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Fahrzeuge der Firma SACHSEN-SÄGE GmbH die Baustellen frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, ist die Firma SACHSEN-SÄGE GmbH berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

8. Sondergenehmigungen

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen (z.B. Sonntagsgenehmigungen) einzuholen.

9. Haftung

Die Firma SACHSEN-SÄGE GmbH haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Firma SACHSEN-SÄGE GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Soweit die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzung nicht ausgeschlossen werden kann, beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Firma SACHSEN-SÄGE GmbH auf den nach der Art der Lieferung und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadenersatzhaftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma SACHSEN-SÄGE GmbH. Die Firma SACHSEN-SÄGE GmbH haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.

10. Erfüllung und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, gilt Dresden als gemeinsamer Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis als vereinbart. Der Vertrag richtet sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.